KRANKHEITEN I

Impfplan,

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Impfungen

Impfung Wann, Wogegen, Erklärung
Tetanus (Starrkrampf): ...muss Grundimmunisiert sein (je nach Impfstoff zwei Injektionen im Abstand von 4 - 6 Wochen und dann evtl. nach 1 Jahr. Wiederholungsimpfung alle 2 (- 4) Jahre). Der Tetanusschutz ist sehr sehr wichtig, damit es nach einer einfachen Verletzung (z.B.: Weide-, Dorn-, Trittverletzung, Vernagelung, Schur, Verletzung der Verdauungsapparates durch Würmer) nicht zu einem Starrkrampf kommt, der sich durch gesteigerte  Reflex- und Dauerkrämpfe kennzeichnet. Verursacht wird dieser durch ein Bakterium (Clostridium tetani), welches in oberflächlichen, schweren Bodenschichten, vor allem Acker- und Gartenerde, im Straßenstaub und in verschiedenen Futtermitteln vorkommt (dementsprechend befinden sie sich auch im Darminhalt der Tiere und der Menschen). Vom Eintritt der Keime bis zu den ersten Krankheitsanzeichen können bis zu 3 Wochen vergehen, da das Bakterium ein Toxin bildet, welches sich mit Blut und Lymphe ausbreitet und über die Nerven ins Zentrale Nervensystem (ZNS) gelangt. Bei raschem Verlauf tritt der Tod durch die toxische Schädigung des Atemzentrums ein.
Tollwut (Wutkrankheit): Tollwut wird aktiv immunisiert, was bedeutet das keine Grundimmunisierung erforderlich ist. Eine einmalige Impfung ist zur Immunisierung in der Regel ausreichend. Pferde sollte spätestens 14 Tage vor dem Weideaustrieb immunisiert werden. Geimpfte Tiere sind mindestens über einen Zeitraum von 1 Jahr geschützt. Danach sind Wiederholungsimpfungen angezeigt. Die Tollwut wird verursacht durch einen Virus. Im typischen Fall gelangt das Virus bei einer Bißverletzung mit dem Speichel in das geschädigte Gewebe. Bei einem infizierten Hund wird das Virus mit dem Speichel bereits 3 bis 5 Tage (Katze 1 Tag) vor Auftreten der klinischen Erscheinungen ausgeschieden! Auch Harn, Kot, Milch und Blut können virushaltig sein. Pferde zeigen zuerst Juckreiz an der Bißstelle, werden unruhig, sind schreckhaft, Angriffslustig, bis es dann zur Krämpfen und Lähmungserscheinungen kommt.

Wichtig: Kranke und verdächtige Tiere dürfen weder behandelt noch geschlachtet werden. Bei Impfschutz kann von einer Tötung abgesehen werden.

Influenza: AUFGRUND DER HOHEN STALLDICHTE (das bedeutet die Abstände zwischen den Ställen ist geringer geworden) MIT GROSSER PFERDEFLUKTUATION (erhebliche Pferdebewegung durch Turniertätigkeiten auch Freizeittunieren !, Wander- und Ausritte, An- und Verkauf) wird die Immunisierung  der Pferdegrippe angeraten. Der natürliche Schutz des Pferdes gegen das Keimmilieu im Stall wird bei jedem neuen Kontakt mit anderen (nicht zum Stall gehörenden) Pferden gestört. Die Abwehrbereitschaft des Tieres wird zusätzlich durch den Transport, ungewohntes, neues Gelände, Streß etc. herabgesetzt, was zur Schwächung des Immunsystems führt und daher zur Abwehrschwäche. Weitere Risiken stellt die Fluktuation von Pferden unbekannter Herkunft und Impfstatus in eine mehr oder weniger geschlossenen Pferdebestand dar. Zu vermeiden ist vor allem ein Kontakt zwischen empfänglichen, nicht regelmäßig geimpften Tieren mit infizierten Tieren.

Die Pferdeinfluenza muss grundimmunisiert werden mit zwei Impfungen in einem Abstand von 6 Wochen und einer weiteren Impfung nach 5 Monaten. Die Wiederholungsimpfungen sind (nach den Empfehlungen der Hersteller) nach 12 Monaten ausreichend, jedoch wird für Turnierpferde von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) eine Reimmunisierung alle 6 Monate vorgeschrieben. Aufgrund der Tatsache, daß der Impfschutz gegen Ende des Impfjahres abnimmt, die Pferdepopulation stark zu genommen hat, eine Teilnahme auch an Freizeitturnieren, Ausritten, Wanderritten und Pferdeurlauben Ansteckungsgefahren mit zusätzlicher Schwächung des Immunsystems bedeuten, sollten auch Freizeitreiter sich Gedanken machen, ob für ihr Pferd eine mehrmalige Impfungen im Jahr nicht von großem Vorteil wäre.

Die Pferdegrippe oder Equine Influenza wird vor allem von zwei verschiedenen Virusstämmen verursacht, dabei kommt es zu einer akuten Entzündung des Atmungstrakts mit möglicher Sekundärinfektion von verschiedenen Bakterien (z.B.: Streptokokken). Die (Tröpfchen-) Infektion führt nach 1- 3 Tagen zu hohem Fieber (bis 42°C für ca. 3 Tage) und Husten. Dabei breitet sich die Krankheit schnell im betroffenen Stall aus. Die Erkrankung  dauert ca. 2 Wochen, jedoch kann bei Komplikationen (Herzmuskel-, Gehirn-, Lymphknotenveränderungen, bakterielle Sekundärinfektion)  die Erkrankung mehrere Monate dauern. Absolute Ruhe während der akuten Phase ist dabei entscheidend für den Verlauf der Krankheit (Temperaturkontrolle !). Die Arbeit sollte erst 2 bis 3 Wochen nach Abklingen der Krankheitsanzeichen langsam aufgenommen werden, ein Weideaufenthalt ist empfehlenswert

Equines-Herpes-Virus-(EHV)-Infektion: ...muss Grundimmunisiert (EHV-1 und/oder EHV-4) werden und zwar zweimal im Abstand von ca. 6 Wochen mit einer weiteren Impfung nach 2 - 6 Monaten (je nach Hersteller). Die Wiederholungsimpfung erfolgt alle 6 Monate!

Wichtig: Geimpfte Tiere können nach einer Infektion trotzdem Virusträger werden und zeitweise auch den Virus ausscheiden ohne zu erkranken. Daher sollten nur geimpfte Pferde in geimpfte Bestände eingestellt werden (Bestandsimmunität)! Eine Seuchenfreiheit wird nur  durch verbringen aller Virusträger erreicht.

Von der derzeit 5 bekannten Herpesvirustypen der Pferde führen drei zu akuten klinischen Erscheinungen.
EHV Typ 1: Virusabort der Stuten und neurologische Ausfälle bei Fohlen, evtl. Hornhautentzündungen
EHV Typ 4: vor allem Atemwegserkrankungen
EHV Typ 3: "Bläschenausschlag" bei Stuten und Hengsten

Nach einer Tröpfcheninfektion kommt es nach 3 - 10 Tagen zu einer meist milden Atemwegserkrankung (nur bei jungen Pferden eher in schwere Form - Bronchitis - übergehend) mit mittelgradigem Fieber, trockenem schmerzhaftem Husten und einer  Bindehautentzündung. Die Krankheitsdauer beträgt in der Regel nur wenige Tage, der Husten kann jedoch länger anhalten. Bei trächtigen Stuten, die meist klinisch unauffällig sind, d.h. nicht erkranken, kann es dann im 7.- 8. Trächtigkeitsmonat zum Verfohlen bzw. zur Geburt von lebensschwachen Fohlen kommen. Weiterhin wurden bei infizierten Tieren, verursacht wird durch eine Entzündung des Rückenmarks, neurologischen Ausfälle beobachtet. Diese Tiere zeigen Lähmungen der Hinterhand und, jedoch seltener, des Nervus facialis (Gesichtslähmung). Desweiteren wird beim Pferd von einer schmerzhaften Hornhautentzündung, ausgelöst durch eine Infektion mit Typ 1, berichtet, bei der es zu kleinen, punktförmigen Hornhautdefekten kommt.

Der "Bläschenausschlag" ist in der Regel ein gutartig verlaufende Deckseuche, die durch Bildung von Bläschen im Bereich der Scheide bzw. des Penis gekennzeichnet ist. Nach dem Deckakt entstehen nach 1 - 10 Tagen diese Bläschen einhergehend mit schmerzhaften Schwellung im Genitalbereich. Nach der Abheilung bleiben pigmentlose Flecken im Bereich der Vulva zurück. Erkrankte und ansteckungsverdächtige Tiere werden einer Decksperre unterworfen. Da der Virus im Körper bleiben kann,  sollten die genesenen Tiere auch später nur untereinander gepaart werden.

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Impfplan

Impfungen bieten zuverlässigen Schutz vor Infektionskrankheiten. Diese Möglichkeiten der Gesundheitsprophylaxe sollten daher nicht fahrlässig behandelt, sondern regelmäßig durchgeführt werden. Welche Impfungen Sie aus welchem Grund und in welchen Abständen von Ihrem Tierarzt durchführen lassen sollten, erfahren Sie hier. Impfungen bieten zuverlässigen Schutz vor Infektionskrankheiten. Diese Möglichkeiten der Gesundheitsprophylaxe sollten daher nicht fahrlässig behandelt, sondern regelmäßig durchgeführt werden. Neben den freiwilligen Impfungen existiert aber auch eine Impfpflicht für Turnierpferde gegen die so genannte Pferdegrippe (Equine Influenza). Tierärzte empfehlen für Pferde folgende Schutzimpfungen:

Influenza

Bei der Influenza handelt es sich um eine hochgradig ansteckende Erkrankung der Atemwege. Zu unterscheiden ist die Influenza von anderen, ebenfalls die Atemwege betreffenden Krankheiten, insbesondere von Allergien. Bei einer akuten Influenza handelt es sich um eine Infektion, daher kommt es hier zu einem Anstieg der Körpertemperatur. Treten daneben noch ein bellender, trockener Husten, Nasenausfluss, entzündete Bindehäute und Appetitlosigkeit auf, kann man mit ziemlicher Sicherheit auf eine Influenzainfektion schließen. Steigt die Körpertemperatur auf Werte über 39°C an, sollte so schnell wie möglich ein Tierarzt hinzu- gezogen werden. Infiziert sich ein Pferd mit einem Influenzavirus, bricht die Krankheit in der Regel innerhalb der nächsten 24 bis 36 Stunden aus. Die Körpertemperatur steigt rasch an, fällt aber nach rund drei bis fünf Tagen wieder ab, um in der Folge wiederum anzusteigen. Dieser Umstand sollte bei einer Messung der Temperatur beachtet werden. Eine Impfung gegen die Influenza ist möglich und auch ratsam. Die erste Impfung erfolgt bei einem Fohlen im Alter von etwa drei Monaten. Die zweite Immunisierung wird dann nach etwa sechs Wochen gegeben. Anschließend finden Auffrischungen im halbjährlichen Rhythmus statt. Wird eine Influenza nicht korrekt therapiert, kann es als Folgeerscheinung zu einem chronischen Husten kommen. Daraus resultieren im allgemeinen Schädigungen der Bronchien und Lungen. Die angegriffenen Schleimhäute in diesen Bereichen stellen für andere Erreger ein leichtes Ziel dar, es kommt u.U. zu Sekundärinfektionen und erhöhter Anfälligkeit für Allergien. Verliert die Lunge durch einen chronischen Husten ihre natürliche Elastizität, ist die Folge eine unheilbare Dämpfigkeit, die in einigen Fällen bereits nach weniger als einem Jahr eintritt. Wurde eine Influenza diagnostiziert, muss das Pferd unbedingt geschont werden. Dies ist ratsam für die Dauer einer normalen Infektion, also für rund zwei bis vier Wochen. Bei der medikamentösen Therapie kommen z.B. Antibiotika, Bronchospasmolytika, Mukolytica oder auch Cortisonpräparate zum Einsatz. Allein der Tierarzt sollte entscheiden, ob und wann das Pferd wieder belastet werden kann. Als heilungsfördernd gilt auch eine Umstellung des Futters auf Schonkost. In Frage kommen hier Futtermittel mit verringertem Kohlenhydrat- und Eiweißanteil. Diese werden von verschiedenen Anbietern vertrieben. Einer Impfung gegen die Pferdegrippe ist dringend anzuraten. Bei Pferden, die häufig in Kontakt mit anderen Pferden stehen ist diese Impfung unerlässlich, da der natürliche Schutz des Pferdes gegen entsprechende Keime bei jedem neuen Kontakt mit anderen Pferden gestört wird. Anzeichen für eine Infizierung: Entzündungen im Atmungstrackt, hohes Fieber bis zu 42 ° C sowie starker Husten. Eine Erkrankung dauert in der Regel bis zu zwei Wochen, bei Komplikationen auch weit darüber hinaus. Die Pferdeinfluenza wird mit zwei Impfungen im Abstand von 4 - 6 Wochen Grundimmunisiert, eine Widerholungsimpfung erfolgt nach 4 - 6 Monaten. Nach einen Jahr sollte eine erneute Widerholungsimpfung erfolgen. Bei Risikopferden ( häufiger Transport, Turnierpferde u.ä.) sollte jedoch nach 6 Monate eine Auffrischung stattfinden.                                                                                                               (zurück)  

Equine Influenza


Die Equine Influenza wird in den hiesigen Breitengraden durch die Stämme Influenza A/equi/1 und A/equi/2 hervorgerufen. Es handelt sich dabei um eine hochansteckende Infektionskrankheit, bei der das Allgemeinbefinden und die Leistungsfähigkeit reduziert ist. Darüber hinaus treten Atemwegsstörungen und Fieber auf. Die Gefahr liegt in der anschließenden Besiedlung der Lunge mit bakteriellen Keimen, was zu einer chronischen Schädigung der Lunge und damit auch zu einer langfristig reduzierten Leistungsfähigkeit führen kann.
Nach der Grundimmunisierung im Fohlenalter (1.= 6.-7.Mo.; 2.= 4-6 Wo. nach 1.Impf; 3.= 6-7 Mo. nach 1. Impf.) sollten Impfungen regelmäßig alle 6 Monate durchgeführt werden. Bei der Grundimmunisierung älterer Pferde sollte der gleiche Zeitabstand wie bei der Fohlenimmunisierung eingehalten werden. Eine Impfauffrischung sollte hier ebenfalls 6 Monate erfolgen. Die Zuchtstutenimpfung zur verbesserten Immunität des Fohlens erfolgt bei Grundimmunisierten Tiere zusätzlich im 9. Trächtigkeitsmonat (TM). Es wird empfohlen alle Pferde eines Bestandes zu impfen und Impfstoffe zu verwenden, in denen die jeweils aktuellen Virusstämme enthalten sind.                                                                                                                                     (zurück)

Pferde-Herpes

Man muss davon ausgehen, dass ein großer Teil der Pferde Herpes-Virusträger ist ohne erkrankt zu sein. Aus diesem Grund kann es bei diesen Pferden unter Stresssituationen zum Ausbruch der Erkrankung kommen. Für die anderen Pferde des Bestandes steigt dadurch der Infektionsdruck. Eine Herpeserkrankung bei Pferden ist ziemlich ernsthaft. Neben Bläschenausschlag an den Geschlechtsorganen kann es zu Erkrankungen der Atemwege und zu Lähmungen kommen, bei trächtigen Stuten auch zum Virusabort. Ein infiziertes Pferd leidet unter hohem Fieber und Nasenausfluss; der Ausfluss ist bei einer Sekundärinfektion eitrig und übelriechend. Equines-Herpes-Virus-(EHV)-Infektion wird Grundimmunisiert und zwar zweimal im Abstand von ca. 6 Wochen mit einer weiteren Impfung nach 2 - 6 Monaten (je nach Hersteller). Die Wiederholungsimpfung erfolgt alle 6 Monate!                                                                                                                                      (zurück)

Herpesimpfung


Beim Pferd gibt es zwei gesundheitlich relevante Stämme des Equinen Herpes Virus (EHV). Zum einen das EHV 4, welches zusammen mit anderen Faktoren zu Atemwegserkrankungen (Rhinopneumonitis) führen kann. In Proben von Pferden, die an Rhinopneumonitis litten, konnten in bis zu 80 % der Fälle EHV 4 nachgewiesen werden. Zum anderen das EHV 1, das besonders im Zusammenhang mit Aborten zu erwähnen ist und daher in erster Linie für Züchter Bedeutung hat. Bei bis zu 99 % der Stutenaborte konnte das EHV1 aus den abortierten Fohlen isoliert werden. EHV 1 kann aber auch Symptome von Atemwegserkrankungen hervorrufen. Reitpferde sollten nach erfolgreicher Grundimmunisierung, für die eine zweimalige Impfung in vorgegebenen Abständen (1.= ab 5. LM; 2.= 6-10 Wo nach 1.Impf.) erforderlich ist, alle 6 (9) Monate gegen Herpesviren geimpft werden. Herpesimpfstoff kann als Einzelimpfstoff (EHV 1) oder als Kombinationsimpfstoff angewendet werden. Da auch gegen die Equine Influenza eine Immunisierung in regelmäßigen Abständen von 6 Monaten empfohlen wird, bietet sich ein Kombinationsimpfstoff EHV 1 / A-equi1 & A-equi 2 an. Zum Schutz gegen den Virusabort der Stute sollte eine Grundimmunisierung vor der Trächtigkeit erfolgt sein und eine zusätzliche Vakzinierung im 3./4. und 7./8. Trächtigkeitsmonat.                                                                                            
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Tetanus (Starrkrampf)

Eine Impfung gegen Tetanus ist unverzichtbar, da es ohne eine Impfung nach einer einfachen Verletzung zu einem Starrkrampf kommen kann. Dies kann schon durch einfache Weide-, Dorn, Trittverletzungen oder auch durch Verletzung des Verdauungsapparates z.B. durch Würmer geschehen. Bei Erkrankung kommt es zu einem Starrkrampf, der sich durch reflexartige Krämpfe oder Dauerkrämpfe kennzeichnet. Verursacht werden diese Krämpfe durch Bakterien. Vom Eintritt dieser Keime können bis zur Erkrankung bis zu 3 Wochen vergehen. Bei einem raschen Verlauf kommt es durch eine Vergiftung des Atemzentrums zum Tod. Die Impfung erfolgt durch eine erste Serie von zwei Injektionen intramuskulär. Beide Injektionen sollen in einem Abstand von vier bis sechs Wochen gegeben werden. Die erste Wiederholungsimpfung sollte nach einem Jahr erfolgen. Alle weiteren Wiederholungen dann im Abstand von zwei Jahren bzw. gleich nach schweren Verletzungen und Operationen. Fohlen werden in der Regel ab dem vierten Monat geimpft. Falls die Mutter nicht geimpft war kann dies auch früher erfolgen.                                                                                                                          (zurück)

Tetanus (Wundstarrkrampf)


Bei einer Tetanusinfektion handelt es sich um eine meist tödlich verlaufende Infektion mit dem im Boden vorkommenden Clostridium tetani. Es besteht eine ständige Infektionsgefahr für Pferde über kleinste Wunden, beispielsweise durch Weideverletzungen an den Gliedmaßen.
Die Tetanusgrundimmunisierung sollte im Fohlenalter (1.= 4-6 LM; 2.= 7-9 LM) erfolgen. Die erste Wiederholungsimpfung erfolgt ein Jahr nach der Grundimmunisierung und anschließend regelmäßig alle 2 Jahre. Zuchtstuten sollten außerdem im 9. Monat der Trächtigkeit geimpft werden. Ob auf der Koppel, auf dem Turnier, beim Verladen oder beim Ausritt, in der grünen Saison treten Verletzungen wieder gehäuft auf. Wichtig!! Tentanusimpfung!! Durch jeden noch so kleinen Kratzer können Tetanuserreger eindringen. Denken sie an die regelmäßige Tetanusimpfung, und informieren sie ihren Tierarzt, falls kein Impfschutz besteht!! Auch im Nachhinein kann man mittels einer Simultanimpfung noch reagieren.                                      
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Tollwut


Tollwut wird durch eine Lyssavirus-Infektion hervorgerufen. Bei Pferden kommt es vorrangig auf der Weide durch einen Biss infizierter Fleischfresser (Fuchs, Dachs, Waschbär, Marder, Fledermaus, Hund, Wolf,) zur Infektion. Daher sollten Pferde, die Weidegang haben, geimpft sein. Die Impfung kann ab dem 5. Lebensmonat durchgeführt werden und ist jährlich aufzufrischen. Bei Zuchtstuten sollten eine Impfung außerdem im 9. Trächtigkeitsmonat durchgeführt werden.   
                            
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