KRANKHEITEN I
Influenza, Equine Influenza, Pferde-Herpes, Herpesimpfung, Tetanus1, Tetanus 2, Tollwut, Impfungen
Impfung | Wann, Wogegen, Erklärung |
Tetanus (Starrkrampf): | ...muss Grundimmunisiert sein (je nach Impfstoff zwei Injektionen im Abstand von 4 - 6 Wochen und dann evtl. nach 1 Jahr. Wiederholungsimpfung alle 2 (- 4) Jahre). Der Tetanusschutz ist sehr sehr wichtig, damit es nach einer einfachen Verletzung (z.B.: Weide-, Dorn-, Trittverletzung, Vernagelung, Schur, Verletzung der Verdauungsapparates durch Würmer) nicht zu einem Starrkrampf kommt, der sich durch gesteigerte Reflex- und Dauerkrämpfe kennzeichnet. Verursacht wird dieser durch ein Bakterium (Clostridium tetani), welches in oberflächlichen, schweren Bodenschichten, vor allem Acker- und Gartenerde, im Straßenstaub und in verschiedenen Futtermitteln vorkommt (dementsprechend befinden sie sich auch im Darminhalt der Tiere und der Menschen). Vom Eintritt der Keime bis zu den ersten Krankheitsanzeichen können bis zu 3 Wochen vergehen, da das Bakterium ein Toxin bildet, welches sich mit Blut und Lymphe ausbreitet und über die Nerven ins Zentrale Nervensystem (ZNS) gelangt. Bei raschem Verlauf tritt der Tod durch die toxische Schädigung des Atemzentrums ein. |
Tollwut (Wutkrankheit): | Tollwut
wird aktiv immunisiert, was bedeutet das keine Grundimmunisierung
erforderlich ist. Eine einmalige Impfung ist zur Immunisierung in der
Regel ausreichend. Pferde sollte spätestens 14 Tage vor dem Weideaustrieb
immunisiert werden. Geimpfte Tiere sind mindestens über einen Zeitraum
von 1 Jahr geschützt. Danach sind Wiederholungsimpfungen angezeigt. Die
Tollwut wird verursacht durch einen Virus. Im typischen Fall gelangt das
Virus bei einer Bißverletzung mit dem Speichel in das geschädigte
Gewebe. Bei einem infizierten Hund wird das Virus mit dem Speichel bereits
3 bis 5 Tage (Katze 1 Tag) vor Auftreten der klinischen Erscheinungen
ausgeschieden! Auch Harn, Kot, Milch und Blut können virushaltig sein.
Pferde zeigen zuerst Juckreiz an der Bißstelle, werden unruhig, sind
schreckhaft, Angriffslustig, bis es dann zur Krämpfen und Lähmungserscheinungen
kommt.
Wichtig: Kranke und verdächtige Tiere dürfen weder behandelt noch geschlachtet werden. Bei Impfschutz kann von einer Tötung abgesehen werden. |
Influenza: | AUFGRUND
DER HOHEN STALLDICHTE (das bedeutet die Abstände zwischen den Ställen
ist geringer geworden) MIT GROSSER PFERDEFLUKTUATION (erhebliche
Pferdebewegung durch Turniertätigkeiten auch Freizeittunieren !, Wander-
und Ausritte, An- und Verkauf) wird die Immunisierung der
Pferdegrippe angeraten. Der natürliche Schutz des Pferdes gegen das
Keimmilieu im Stall wird bei jedem neuen Kontakt mit anderen (nicht zum
Stall gehörenden) Pferden gestört. Die Abwehrbereitschaft des Tieres
wird zusätzlich durch den Transport, ungewohntes, neues Gelände, Streß
etc. herabgesetzt, was zur Schwächung des Immunsystems führt und daher
zur Abwehrschwäche. Weitere Risiken stellt die Fluktuation von Pferden
unbekannter Herkunft und Impfstatus in eine mehr oder weniger
geschlossenen Pferdebestand dar. Zu vermeiden ist vor allem ein Kontakt
zwischen empfänglichen, nicht regelmäßig geimpften Tieren mit
infizierten Tieren.
Die Pferdeinfluenza muss grundimmunisiert werden mit zwei Impfungen in einem Abstand von 6 Wochen und einer weiteren Impfung nach 5 Monaten. Die Wiederholungsimpfungen sind (nach den Empfehlungen der Hersteller) nach 12 Monaten ausreichend, jedoch wird für Turnierpferde von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) eine Reimmunisierung alle 6 Monate vorgeschrieben. Aufgrund der Tatsache, daß der Impfschutz gegen Ende des Impfjahres abnimmt, die Pferdepopulation stark zu genommen hat, eine Teilnahme auch an Freizeitturnieren, Ausritten, Wanderritten und Pferdeurlauben Ansteckungsgefahren mit zusätzlicher Schwächung des Immunsystems bedeuten, sollten auch Freizeitreiter sich Gedanken machen, ob für ihr Pferd eine mehrmalige Impfungen im Jahr nicht von großem Vorteil wäre. Die Pferdegrippe oder Equine Influenza wird vor allem von zwei verschiedenen Virusstämmen verursacht, dabei kommt es zu einer akuten Entzündung des Atmungstrakts mit möglicher Sekundärinfektion von verschiedenen Bakterien (z.B.: Streptokokken). Die (Tröpfchen-) Infektion führt nach 1- 3 Tagen zu hohem Fieber (bis 42°C für ca. 3 Tage) und Husten. Dabei breitet sich die Krankheit schnell im betroffenen Stall aus. Die Erkrankung dauert ca. 2 Wochen, jedoch kann bei Komplikationen (Herzmuskel-, Gehirn-, Lymphknotenveränderungen, bakterielle Sekundärinfektion) die Erkrankung mehrere Monate dauern. Absolute Ruhe während der akuten Phase ist dabei entscheidend für den Verlauf der Krankheit (Temperaturkontrolle !). Die Arbeit sollte erst 2 bis 3 Wochen nach Abklingen der Krankheitsanzeichen langsam aufgenommen werden, ein Weideaufenthalt ist empfehlenswert |
Equines-Herpes-Virus-(EHV)-Infektion: | ...muss
Grundimmunisiert
(EHV-1 und/oder EHV-4) werden und zwar zweimal im Abstand von ca. 6 Wochen
mit einer weiteren Impfung nach 2 - 6 Monaten (je nach Hersteller). Die
Wiederholungsimpfung erfolgt alle 6 Monate!
Wichtig: Geimpfte Tiere können nach einer Infektion trotzdem Virusträger werden und zeitweise auch den Virus ausscheiden ohne zu erkranken. Daher sollten nur geimpfte Pferde in geimpfte Bestände eingestellt werden (Bestandsimmunität)! Eine Seuchenfreiheit wird nur durch verbringen aller Virusträger erreicht. Von der derzeit 5 bekannten Herpesvirustypen der Pferde führen drei zu akuten klinischen Erscheinungen. |
EHV Typ 1: Virusabort der Stuten und neurologische Ausfälle bei Fohlen, evtl. Hornhautentzündungen | |
EHV Typ 4: vor allem Atemwegserkrankungen | |
EHV
Typ 3: "Bläschenausschlag" bei Stuten und Hengsten
Nach einer Tröpfcheninfektion kommt es nach 3 - 10 Tagen zu einer meist milden Atemwegserkrankung (nur bei jungen Pferden eher in schwere Form - Bronchitis - übergehend) mit mittelgradigem Fieber, trockenem schmerzhaftem Husten und einer Bindehautentzündung. Die Krankheitsdauer beträgt in der Regel nur wenige Tage, der Husten kann jedoch länger anhalten. Bei trächtigen Stuten, die meist klinisch unauffällig sind, d.h. nicht erkranken, kann es dann im 7.- 8. Trächtigkeitsmonat zum Verfohlen bzw. zur Geburt von lebensschwachen Fohlen kommen. Weiterhin wurden bei infizierten Tieren, verursacht wird durch eine Entzündung des Rückenmarks, neurologischen Ausfälle beobachtet. Diese Tiere zeigen Lähmungen der Hinterhand und, jedoch seltener, des Nervus facialis (Gesichtslähmung). Desweiteren wird beim Pferd von einer schmerzhaften Hornhautentzündung, ausgelöst durch eine Infektion mit Typ 1, berichtet, bei der es zu kleinen, punktförmigen Hornhautdefekten kommt. Der "Bläschenausschlag" ist in der Regel ein gutartig verlaufende Deckseuche, die durch Bildung von Bläschen im Bereich der Scheide bzw. des Penis gekennzeichnet ist. Nach dem Deckakt entstehen nach 1 - 10 Tagen diese Bläschen einhergehend mit schmerzhaften Schwellung im Genitalbereich. Nach der Abheilung bleiben pigmentlose Flecken im Bereich der Vulva zurück. Erkrankte und ansteckungsverdächtige Tiere werden einer Decksperre unterworfen. Da der Virus im Körper bleiben kann, sollten die genesenen Tiere auch später nur untereinander gepaart werden. |
Bei der Influenza handelt es sich um eine hochgradig ansteckende Erkrankung der Atemwege. Zu unterscheiden ist die Influenza von anderen, ebenfalls die Atemwege betreffenden Krankheiten, insbesondere von Allergien. Bei einer akuten Influenza handelt es sich um eine Infektion, daher kommt es hier zu einem Anstieg der Körpertemperatur. Treten daneben noch ein bellender, trockener Husten, Nasenausfluss, entzündete Bindehäute und Appetitlosigkeit auf, kann man mit ziemlicher Sicherheit auf eine Influenzainfektion schließen. Steigt die Körpertemperatur auf Werte über 39°C an, sollte so schnell wie möglich ein Tierarzt hinzu- gezogen werden. Infiziert sich ein Pferd mit einem Influenzavirus, bricht die Krankheit in der Regel innerhalb der nächsten 24 bis 36 Stunden aus. Die Körpertemperatur steigt rasch an, fällt aber nach rund drei bis fünf Tagen wieder ab, um in der Folge wiederum anzusteigen. Dieser Umstand sollte bei einer Messung der Temperatur beachtet werden. Eine Impfung gegen die Influenza ist möglich und auch ratsam. Die erste Impfung erfolgt bei einem Fohlen im Alter von etwa drei Monaten. Die zweite Immunisierung wird dann nach etwa sechs Wochen gegeben. Anschließend finden Auffrischungen im halbjährlichen Rhythmus statt. Wird eine Influenza nicht korrekt therapiert, kann es als Folgeerscheinung zu einem chronischen Husten kommen. Daraus resultieren im allgemeinen Schädigungen der Bronchien und Lungen. Die angegriffenen Schleimhäute in diesen Bereichen stellen für andere Erreger ein leichtes Ziel dar, es kommt u.U. zu Sekundärinfektionen und erhöhter Anfälligkeit für Allergien. Verliert die Lunge durch einen chronischen Husten ihre natürliche Elastizität, ist die Folge eine unheilbare Dämpfigkeit, die in einigen Fällen bereits nach weniger als einem Jahr eintritt. Wurde eine Influenza diagnostiziert, muss das Pferd unbedingt geschont werden. Dies ist ratsam für die Dauer einer normalen Infektion, also für rund zwei bis vier Wochen. Bei der medikamentösen Therapie kommen z.B. Antibiotika, Bronchospasmolytika, Mukolytica oder auch Cortisonpräparate zum Einsatz. Allein der Tierarzt sollte entscheiden, ob und wann das Pferd wieder belastet werden kann. Als heilungsfördernd gilt auch eine Umstellung des Futters auf Schonkost. In Frage kommen hier Futtermittel mit verringertem Kohlenhydrat- und Eiweißanteil. Diese werden von verschiedenen Anbietern vertrieben. Einer Impfung gegen die Pferdegrippe ist dringend anzuraten. Bei Pferden, die häufig in Kontakt mit anderen Pferden stehen ist diese Impfung unerlässlich, da der natürliche Schutz des Pferdes gegen entsprechende Keime bei jedem neuen Kontakt mit anderen Pferden gestört wird. Anzeichen für eine Infizierung: Entzündungen im Atmungstrackt, hohes Fieber bis zu 42 ° C sowie starker Husten. Eine Erkrankung dauert in der Regel bis zu zwei Wochen, bei Komplikationen auch weit darüber hinaus. Die Pferdeinfluenza wird mit zwei Impfungen im Abstand von 4 - 6 Wochen Grundimmunisiert, eine Widerholungsimpfung erfolgt nach 4 - 6 Monaten. Nach einen Jahr sollte eine erneute Widerholungsimpfung erfolgen. Bei Risikopferden ( häufiger Transport, Turnierpferde u.ä.) sollte jedoch nach 6 Monate eine Auffrischung stattfinden. (zurück)
Die
Equine Influenza wird in den hiesigen Breitengraden durch die Stämme Influenza
A/equi/1 und A/equi/2 hervorgerufen. Es handelt sich dabei um eine
hochansteckende Infektionskrankheit, bei der das Allgemeinbefinden und die
Leistungsfähigkeit reduziert ist. Darüber hinaus treten Atemwegsstörungen und
Fieber auf. Die Gefahr liegt in der anschließenden Besiedlung der Lunge mit
bakteriellen Keimen, was zu einer chronischen Schädigung der Lunge und damit
auch zu einer langfristig reduzierten Leistungsfähigkeit führen kann.
Nach
der Grundimmunisierung im Fohlenalter (1.= 6.-7.Mo.; 2.= 4-6 Wo. nach 1.Impf;
3.= 6-7 Mo. nach 1. Impf.) sollten Impfungen regelmäßig alle 6 Monate durchgeführt
werden. Bei der Grundimmunisierung älterer Pferde sollte der gleiche
Zeitabstand wie bei der Fohlenimmunisierung eingehalten werden. Eine
Impfauffrischung sollte hier ebenfalls 6 Monate erfolgen. Die Zuchtstutenimpfung
zur verbesserten Immunität des Fohlens erfolgt bei Grundimmunisierten Tiere zusätzlich
im 9. Trächtigkeitsmonat (TM). Es
wird empfohlen alle Pferde eines Bestandes zu impfen und Impfstoffe zu
verwenden, in denen die jeweils aktuellen Virusstämme enthalten sind.
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Man
muss davon ausgehen, dass ein großer Teil der Pferde Herpes-Virusträger ist
ohne erkrankt zu sein. Aus diesem Grund kann es bei diesen Pferden unter
Stresssituationen zum Ausbruch der Erkrankung kommen. Für die anderen Pferde
des Bestandes steigt dadurch der Infektionsdruck.
Beim
Pferd gibt es zwei gesundheitlich relevante Stämme des Equinen Herpes Virus (EHV).
Zum einen das EHV 4, welches zusammen mit anderen Faktoren zu
Atemwegserkrankungen (Rhinopneumonitis) führen kann. In Proben von Pferden, die
an Rhinopneumonitis litten, konnten in bis zu 80 % der Fälle EHV 4 nachgewiesen
werden. Zum
anderen das EHV 1, das besonders im Zusammenhang mit Aborten zu erwähnen ist
und daher in erster Linie für Züchter Bedeutung hat. Bei bis zu 99 % der
Stutenaborte konnte das EHV1 aus den abortierten Fohlen isoliert werden. EHV 1
kann aber auch Symptome von Atemwegserkrankungen hervorrufen. Reitpferde
sollten nach erfolgreicher Grundimmunisierung, für die eine zweimalige Impfung
in vorgegebenen Abständen (1.= ab 5. LM; 2.= 6-10 Wo nach 1.Impf.) erforderlich
ist, alle 6 (9) Monate gegen Herpesviren geimpft werden. Herpesimpfstoff kann
als Einzelimpfstoff (EHV 1) oder als Kombinationsimpfstoff angewendet werden. Da
auch gegen die Equine Influenza eine Immunisierung in regelmäßigen Abständen
von 6 Monaten empfohlen wird, bietet sich ein Kombinationsimpfstoff EHV 1 /
A-equi1 & A-equi 2 an. Zum Schutz gegen den Virusabort der Stute sollte eine
Grundimmunisierung vor der Trächtigkeit erfolgt sein und eine zusätzliche
Vakzinierung im 3./4. und 7./8. Trächtigkeitsmonat.
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Eine
Impfung gegen Tetanus ist unverzichtbar, da es ohne eine Impfung nach einer
einfachen Verletzung zu einem Starrkrampf kommen kann. Dies kann schon durch
einfache Weide-, Dorn, Trittverletzungen oder auch durch Verletzung des
Verdauungsapparates z.B. durch Würmer geschehen.
Bei
einer Tetanusinfektion handelt es sich um eine meist tödlich verlaufende
Infektion mit dem im Boden vorkommenden Clostridium tetani. Es besteht eine ständige
Infektionsgefahr für Pferde über kleinste Wunden, beispielsweise durch
Weideverletzungen an den Gliedmaßen.
Die
Tetanusgrundimmunisierung sollte im Fohlenalter (1.= 4-6 LM; 2.= 7-9 LM)
erfolgen. Die erste Wiederholungsimpfung erfolgt ein Jahr nach der
Grundimmunisierung und anschließend regelmäßig alle 2 Jahre. Zuchtstuten
sollten außerdem im 9. Monat der Trächtigkeit geimpft werden. Ob
auf der Koppel, auf dem Turnier, beim Verladen oder beim Ausritt, in der grünen
Saison treten Verletzungen wieder gehäuft auf. Wichtig!!
Tentanusimpfung!! Durch jeden noch so kleinen Kratzer können Tetanuserreger
eindringen. Denken sie an die regelmäßige Tetanusimpfung, und informieren sie
ihren Tierarzt, falls kein Impfschutz besteht!! Auch im Nachhinein kann man
mittels einer Simultanimpfung noch reagieren.
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Tollwut
wird durch eine Lyssavirus-Infektion hervorgerufen. Bei Pferden kommt es
vorrangig auf der Weide durch einen Biss infizierter Fleischfresser (Fuchs,
Dachs, Waschbär, Marder, Fledermaus, Hund, Wolf,) zur Infektion. Daher sollten
Pferde, die Weidegang haben, geimpft sein. Die
Impfung kann ab dem 5. Lebensmonat durchgeführt werden und ist jährlich
aufzufrischen. Bei Zuchtstuten sollten eine Impfung außerdem im 9. Trächtigkeitsmonat
durchgeführt werden.
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